Transparenz & Planbarkeit: Was kostet eine ambulante Wohngruppe und welche Zuschüsse gibt es?

Transparenz & Planbarkeit: Was kostet eine ambulante Wohngruppe und welche Zuschüsse gibt es?

Transparenz & Planbarkeit:
Was kostet eine ambulante Wohngruppe und welche Zuschüsse gibt es?

Wenn Familien über eine passende Wohnform im Alter nachdenken, steht neben der Versorgungsqualität rasch eine sehr konkrete Frage im Raum: Können wir uns das überhaupt leisten – und was übernimmt die Pflegekasse?
Im Gegensatz zur vollstationären Pflege im Heim funktioniert die Finanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe nach dem Baukastenprinzip.
Das bedeutet: Wohnen, Verpflegung und die individuelle Pflege sind getrennte Bausteine. Das schafft volle Transparenz darüber, wofür welcher Betrag eingesetzt wird.

 

1. Die monatlichen Kosten in unserer Wohngruppe auf einen Blick
Damit Sie von Anfang an Verlässlichkeit und Klarheit haben, setzen sich die festen monatlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten bei uns wie folgt zusammen:

  • Miete (inkl. Telefon & Internet): 770,00 €
  • Nebenkosten: 395,00 €
  • Möblierungszuschlag: 60,00 €
  • Haushaltsgeld (gemeinsame Verpflegung): 250,00 €
  • Summe für Wohnen & Leben: 1.475,00 € pro Monat

Die Kosten für die ambulante Pflege richtet sich individuell nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Das Haushaltsgeld fließt direkt in die gemeinsame WG-Kasse.
Davon werden Lebensmittel und Getränke für die gemeinsamen Mahlzeiten, Haushaltsartikel wie Toilettenpapier und Waschmittel sowie besondere gemeinsame Wünsche und Anschaffungen bezahlt.

 

2. Was übernimmt die Pflegekasse? Finanzieller Schutz und der Weg zum Antrag
Den monatlichen Wohnkosten stehen wertvolle Leistungen der Pflege- und Krankenkassen gegenüber, die die Eigenbelastung der Familie spürbar senken.
Wichtig zu wissen: Leistungen fließen in der Regel nicht automatisch. Sie müssen von der Bewohnerin/dem Bewohner bzw. ihrer bevollmächtigten Angehörigen beantragt werden.

Hier erfahren Sie, welche Bausteine es gibt und wo welche Zuschüsse beantragt werden müssen.

Die zentralen Leistungsbausteine im Überblick

  • Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI – 224,00 € / Monat): Dieser pauschale Zuschuss steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern ab Pflegegrad 1 zu,
    die in einer ambulant betreuten WG leben. Er ist zweckgebunden für die gemeinsame Organisation des Alltags und die Finanzierung der Präsenzkraft gedacht.
  • Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI): Für die grundpflegerische Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse
    je nach Pflegegrad gestaffelte Sachleistungsbudgets (z. B. 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4).
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI – 131,00 € / Monat): Steht allen Pflegebedürftigen zusätzlich für qualifizierte Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag zur Verfügung.
  • Behandlungspflege (§ 37 SGB V): Rein medizinische Maßnahmen (wie die Verabreichung von Medikamenten oder Verbandswechsel) werden nach ärztlicher Verordnung direkt von der Krankenkasse getragen.

 

3.Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützen. Je nach persönlicher Situation kommen dabei beispielsweise Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld infrage. So können auch Menschen mit geringem Einkommen die Kosten für das Wohnen und die notwendige ambulante Pflege finanzieren.

 

Kompakte Antrags-Übersicht: Zuschüsse & Wege

Zuschuss / Leistung Höhe / Nutzen Wo beantragen? Wichtiger Hinweis & Frist
Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI) 224 € / Monat Pflegekasse Spätestens im Einzugsmonat beantragen (keine rückwirkende Zahlung).
Pflegesachleistungen  (§ 36 SGB XI) Nach Pflegegrad Pflegekasse Pflegegradbescheid einreichen; Umstellung auf Pflegedienst melden.
Entlastungsbetrag        (§ 45b SGB XI) 131 € / Monat Pflegekasse Für anerkannte Alltagsbegleitung und Betreuung nutzbar.
Behandlungspflege      (§ 37 SGB V) Med. Versorgung       (z. B. Medikamente) Krankenkasse Verordnung stellt der Hausarzt aus.
Hilfe zur Pflege Übernahme nicht gedeckter Pflegekosten Sozialamt Kann beantragt werden, wenn Einkommen und Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken.
Grundsicherung im Alter / Wohngeld Miet- & Nebenkostenzuschuss Wohngeldstelle / Sozialamt Abhängig von Einkommen, Vermögen und persönlicher Situation.

 

Fazit: Gut planbar und finanziell abgesichert
Die Kosten einer ambulanten Wohngruppe sind kein unüberschaubares Risiko, sondern setzen sich aus klaren, nachvollziehbaren Posten zusammen. Durch das Zusammenspiel von Rente, Wohngruppenzuschlag und Pflegekassenleistungen lässt sich ein sicheres und geborgenes Zuhause für Ihre Angehörigen gut realisieren.

 

Haben Sie Fragen zu unserer ambulant betreuten Wohngruppe?
Rufen Sie uns an: 0441 95597-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an i.woebken@caritas-ol.de.