Weil sie einfach schön und notwendig sind
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung für einen Familienerholungsurlaub.
Wir berechnen die Anspruchsberechtigung und übernehmen die Antragstellung. Bei Bewilligung zahlen wir den Zuschussbetrag an die Familie aus.
Erholungsaufenthalte von mindestens sieben bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien werden unter folgenden Voraussetzungen gefördert:
- Mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
- Wohnsitz in Niedersachsen
- Erhalt von Sozialleistungen (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)
bwz. - Familienjahreseinkommen des vorangegangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenzen
Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die mit allen Familienmitgliedern an einem festen Urlaubsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen.
Weitere Informationen
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu gern an.
Kontakt
Peterstraße 22 – 26
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 9 25 45 13
a.schute@caritas-ol.de
Termine nach Vereinbarung