Gesundheitliche Versorgungsplanung

Gesundheitliche Versorgungsplanung

Gut begleitet bei wichtigen Entscheidungen

Für unsere Bewohner:innen in den stationären Einrichtungen bieten wir als eines der wenigen Pflege-Unternehmen in Oldenburg die Möglichkeit der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP)“ an.

Worum geht es dabei?

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) vom 1. Dezember 2015 ist §132g SGB V „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ neu eingeführt worden. Dieser Regelung liegt das als Advance Care Planning (ACP) / Behandlung im Voraus Planen (BVP) bekannte Konzept zugrunde. Es ermöglicht Bewohner:innen der stationären Alten – und Eingliederungshilfe eine „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ für die letzte Lebensphase anzubieten.

Geborgenheit

Bei hochaltrigen bzw. mehrfach erkrankten Menschen ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass es zu Entscheidungen über lebensverlängernde oder intensivmedizinische Behandlungen kommt. Solange der erkrankte Mensch selbst seine Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf eine medizinische Behandlung mitteilen kann, hat sein aktuell geäußerter Wille immer Vorrang und ist entscheidend für das weitere Vorgehen der Behandlungsmaßnahmen.

Es gibt allerdings Situationen durch Unfall oder Krankheit in denen der Betroffene sich nicht mehr für oder gegen weitere Behandlungsmaßnahmen entscheiden kann und auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Um in solchen Situationen möglichst im Sinne des Betroffenen handeln zu können, werden diese Szenarien frühzeitig besprochen und die Behandlungswünsche – insbesondere für Notfallsituationen – dokumentiert.

Genau hier setzt die Gesundheitliche Versorgungsplanung an: Bewohner:innen der stationären Altenhilfe werden bei den existenziellen Fragen der Vorausplanung nicht allein gelassen. Ein:e extra hierfür geschulte Gesprächsbegleiter:in aus dem Gesundheitswesen begleitet diesen Kommunikationsprozess und dokumentiert ihn auf Wunsch in Form einer Patientenverfügung. Auch der/die gesetzliche Vertreter:in und der/die behandelnde Hausarzt/Hausärztin werden möglichst mit eingebunden.

Drei typisch klinisch relevante einwilligungsunfähige Szenarien sind zum Beispiel:

  1. Notfallsituationen (Schlaganfall/ Herzinfarkt usw.)
  2. Situationen mit unklarer Prognose
  3. akute Krisensituation bei bereits dauerhaft bestehender Einwilligungsunfähigkeit (wie z.B. Demenz)

Ergänzend hierzu werden die Wünsche der palliativen und hospizlichen Versorgung, sowie die psychosoziale und spirituelle Begleitung besprochen und festgehalten.

Die eigenen persönlichen Einstellungen, Werte und Lebenserfahrungen nehmen bei den Planungsgesprächen einen wichtigen Teil ein, denn sie lassen die Wünsche und die Entscheidungen für das weitere medizinische Vorgehen nachvollziehbar werden.

Ist der/ die Bewohner:in bereits jetzt schon einwilligungsunfähig, kann das Gespräch auch mit dem/der rechtlichen Vertreter:in und nahestehenden Personen geführt werden. Gemeinsam wird versucht, den aktuellen mutmaßlichen Willen des Bewohners herauszuarbeiten.

Damit geht die Gesundheitliche Versorgungsplanung deutlich über den Inhalt der in den meisten bisher in Deutschland verbreiteten Patientenverfügungen hinaus.

In unseren Einrichtungen werden die Gespräche von Frau Monika Remmers begleitet.
Frau Remmers ist examinierte Fachkrankenschwester für Onkologie / Psychoonkologie und
Palliative-Care. Sie ist seit 2019 DIV-BVP zertifizierte Gesprächsbegleiterin für die
Gesundheitliche Versorgungsplanung. Aufgrund ihrer langjährigen Klinikerfahrung mit
schwerkranken und sterbenden Menschen und als Mitglied eines klinischen Ethikkomitees
setzt sie sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Leben, schwerer Krankheit und
Sterben auseinander.

Frau Remmers steht den Bewohner:innen und dessen Angehörigen
bezüglich der Vorsorgedokumente und Versorgungsmöglichkeiten am Lebensende während des gesamten Prozesses beratend zur Seite. Die Gespräche finden in einem vertrauens- und respektvollen Rahmen statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. Gerne können
Sie auch in den verlinkten Dokumenten detaillierter nachlesen.

Kontakt

Caritas Pflegeheime gGmbH
Kolpingstraße 15
26133 Oldenburg
Tel.: 0162 23 11 602
m.remmers@caritas-ol.de

 

Montag bis Donnerstag
9 bis 14 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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Monika Remmers

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